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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1. September 2026

Entwurf. Diese Fassung stützt sich auf die Konditionen, wie sie auf dieser Website beschrieben sind. Sie ersetzt keine juristische Prüfung. Bitte vor dem produktiven Einsatz durchlesen und, wo nötig, anwaltlich prüfen lassen.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Ankäufe der Propax GmbH, Industriestrasse 16, 5070 Frick (nachfolgend «Propax»). Abweichende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn Propax ihnen schriftlich zustimmt. Massgebend ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung.

2. Offerten und Vertragsschluss

Angaben auf der Website sind keine verbindlichen Angebote. Offerten von Propax sind, sofern nicht anders vermerkt, dreissig Tage gültig und in Bezug auf Verfügbarkeit freibleibend. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von Propax oder mit der Auslieferung zustande.

3. Preise

Preise verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer, ab Lager Frick. Ab hundert Stück liefert Propax frei Haus; darunter werden die Transportkosten nach Aufwand verrechnet oder vorgängig offeriert. Ab hundert Stück gelten Staffelpreise. Der Palettenmarkt schwankt; Preise gelten nur für die jeweilige Offerte.

4. Mindestmenge, Lieferung und Termine

Die Mindestbestellmenge beträgt zehn Stück. Die übliche Lieferfrist beträgt 24 bis 48 Stunden ab Auftragsbestätigung, für Lieferungen innerhalb der Schweiz. Termine gelten als annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Verkehr, Wetter oder Lieferengpässe berechtigen nicht zum Rücktritt, solange die Lieferung innert angemessener Frist nachgeholt wird.

Die Anlieferstelle muss mit einem Lastwagen erreichbar sein. Ist ein Verlad vor Ort nicht möglich, bringt Propax auf Wunsch einen Mitnahmestapler mit; ein dadurch entstehender Mehraufwand wird verrechnet.

5. Qualitäten

Ladungsträger werden nach den auf der Website beschriebenen Zustandsklassen geliefert: neu, 1. Wahl, 2. Wahl und Reparaturware. Gebrauchte Ware weist naturgemäss Gebrauchsspuren, Farbunterschiede und unterschiedliche Feuchtigkeit auf. Solche Merkmale sind kein Mangel, solange die Ware der vereinbarten Klasse entspricht.

ISPM 15 / IPPC: Hitzebehandelte Ware wird als solche gekennzeichnet und nur dann geliefert, wenn sie ausdrücklich bestellt wurde.

6. Prüfung und Mängelrüge

Die Kundschaft prüft die Ware bei Erhalt. Offensichtliche Mängel und Mindermengen sind innert 24 Stunden nach Erhalt zu melden, nach Möglichkeit mit Fotos. Propax bearbeitet Reklamationen innert 24 Stunden und leistet nach eigener Wahl Ersatzlieferung oder Gutschrift. Wird nicht fristgerecht gerügt, gilt die Ware als genehmigt.

7. Zahlung

Rechnungen sind innert dreissig Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Neukundschaft kann Propax Vorauskasse verlangen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät die Kundschaft ohne weitere Mahnung in Verzug; es gilt ein Verzugszins von 5 % pro Jahr.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Propax. Propax ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen.

9. Ankauf gebrauchter Ware

Beim Ankauf gilt der in der Offerte genannte Preis pro Stück für die beschriebene Menge und Qualität. Massgebend ist die Zählung und Beurteilung bei der Abholung beziehungsweise bei der Anlieferung am Lager Frick. Weicht die Ware wesentlich von der Beschreibung ab, kann Propax den Preis anpassen oder die Übernahme ablehnen.

Die Vergütung erfolgt bar bei der Abholung oder als Gutschrift innert zehn Tagen. Ab hundert Paletten holt Propax schweizweit kostenlos ab; kleinere Mengen können nach Voranmeldung am Lager abgegeben werden. Die anbietende Partei sichert zu, über die Ware verfügungsberechtigt zu sein.

10. Rücknahme und Recycling

Nicht mehr verwendbare Ware nimmt Propax nach Absprache zur stofflichen oder thermischen Verwertung entgegen. Die Konditionen werden im Einzelfall vereinbart.

11. Haftung

Propax haftet für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Produktionsausfall ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Angaben zu Tragfähigkeiten sind Richtwerte unter üblichen Bedingungen; die Eignung für den konkreten Einsatz beurteilt die Kundschaft.

12. Datenschutz

Personendaten bearbeitet Propax nach der Datenschutzerklärung dieser Website.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Frick, Kanton Aargau, soweit nicht zwingende Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.